A. ALLGEMEINES; VERTRAGSGEGENSTAND
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) spezifizieren, wie Sie („Sie” oder „Kunde”) unsere Software (“Software”) verwenden können und welche Leistungen die CrowdInsights GmbH („CrowdInsights“) erbringt.
Gegenstand ist die Überlassung von Software zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum des Providers über das Internet. CrowdInsights kann weitere Dienstleistungen wie das Community-Management, Beratungsdienstleistungen und die Durchführung von Workshops erbringen, sofern diese im Angebot oder anderweitig schriftlich vereinbart sind.
CrowdInsights stellt dem Kunden die Nutzung der Software am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Verfügung. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus Abschnitt B dieses Vertrages. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters. Der Anbieter schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden bzw. dessen Nutzer:innen. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.
Die Software wird nicht zum Download angeboten; auch der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand. Sie kann ausschließlich auf Software-as-a-Service-Basis („SaaS“) genutzt werden.
CrowdInsights wird die Software immer in der aktuellen Version anbieten. Die Aktualisierung der Software erfolgt im Regelfall zwischen 22:00 und 06:00 Uhr und nur, wenn sie dem Kunden zumutbar ist. CrowdInsights ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.
AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn CrowdInsights deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
CrowdInsights erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
CrowdInsights ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
B. UNSERE LEISTUNGSPFLICHTEN; ABNAHME
CrowdInsights richtet eine dezidierte Website (Third-Level-Domain) für Ihre Partizipations- und Co-Kreations-Plattform nach dem folgenden Muster ein: [Ihre-Bezeichnung].[CrowdInsights-Domain].[Top-Level-Domain]. Die genaue Bezeichnung ergibt sich aus dem Angebot und wird mit Ihnen abgestimmt. Zur Klarstellung: CrowdInsights räumt Ihnen keinerlei Rechte an der jeweils verwendeten CrowdInsights-Domain (Second-Level-Domain/Top-Level-Domain) ein.
CrowdInsights räumt Ihnen gegen die im Angebot vereinbarte Vergütung eine auf die im Angebot genannte Dauer befristete Lizenz zur Nutzung der Software nach Maßgabe des Abschnitts G.1. ein.
Die Software ermöglicht es Ihnen, Partizipations- und Co-Kreations-Projekte sowie weitere Projekte in Interaktion mit Ihrer Zielgruppe (z.B. Umfragen, Informationskampagnen) durchzuführen. Dabei stehen Ihnen die Funktionen zur Verfügung, die im Angebot oder anderweitig schriftlich vereinbart sind. Nicht vereinbarte Funktionen sind ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht Gegenstand des mit Ihnen geschlossenen Vertrages.
Projekte können nach Ihrer Anweisung und Einstellung entweder „öffentlich“, mit Registrierungserfordernis oder nur für vorab bestimmte Nutzergruppen („geschlossen“) durchgeführt werden.
CrowdInsights hostet für die im Angebot genannte Dauer eine dezidierte Instanz der Software für Ihre Projekte, einschließlich Ihrer Inhalte und den Antworten der Stakeholder.
CrowdInsights stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind angemessene planmäßige Wartungszeiträume. CrowdInsights bemüht sich, entsprechende Wartungsfenster zu Zeiten voraussichtlich geringer Nutzeraktivität zu planen.
CrowdInsights richtet Ihnen nach näherer Maßgabe des Angebots und des Abschnitts D einen oder mehrere Administratoren-Accounts ein, über die die von Ihnen benannten Personen nach Maßgabe dieser AGB und den auf der Website angebotenen Funktionalitäten, die Website gestalten und die registrierten Stakeholder managen sowie auf die Ergebnisse der Projekte zugreifen können.
Neben dieser Lizenz bietet CrowdInsights weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Community-Management, dem Projekt-Design, dem Projekt-Management, der Konzeption der Fragestellung und der Gewinnung von Erkenntnissen, der Auswertung von Befragungen sowie die Durchführung von Workshops an. Der konkrete Umfang und die Vergütung für diese Leistungen und Workshops ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, handelt es sich hierbei um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Soweit ausnahmsweise ein Werk geschuldet wird, gilt die erforderliche Abnahme als erteilt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, dass die entsprechende Leistung fertiggestellt wurde, rechtmäßig schriftlich verweigert. Zur Klarstellung: Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Wir verwenden branchenübliche IT-Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Inhalten und Daten, um Sie und uns gegen Angriffe zu schützen. Wir verarbeiten die von Ihnen und Ihren Stakeholdern auf der Website eingestellten Daten nach Maßgabe unserer Auftragsvereinbarung (AV), die Vertragsbestandteil im Sinne des Angebots ist.
C. IHRE PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN
Sie verpflichten sich, die Webseite nur in der bestimmungsgemäßen Weise zu nutzen, d.h. ausschließlich zu dem Zweck, ihre Stakeholder an Ihren Vorhaben zu beteiligen, in Entscheidungsprozesse einzubinden und sie zu informieren. Sie bestätigen, dass Sie für die Inhalte der Website, das vertragliche Verhältnis zu Ihren Nutzern und die Erfüllung damit in Verbindung stehender Informationspflichten allein verantwortlich sind.
Sie erklären hiermit, dass Sie berechtigt sind, die hochgeladenen Inhalte auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen und dass die von Ihnen auf der Website veröffentlichten Inhalte (einschließlich etwaiger Kommentare, Feedback an Stakeholder, etc.) keinerlei anwendbare Gesetze oder Vorschriften (insbesondere datenschutzrechtliche Vorschriften) oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Know-How oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Sie werden Ihren Nutzern entsprechende Pflichten auferlegen. Hierzu kann CrowdInsights Ihnen Muster-Nutzungsbedingungen vorschlagen; Sie sind jedoch auch berechtigt, eigene Nutzungsbedingungen zu verwenden.
Wir weisen darauf hin, dass Sie in jedem Fall der Absender aller Benachrichtigungen an Stakeholder sind, die über die Plattform versendet werden.
Sie verpflichten sich, alle Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nur an solchen Personen zu kommunizieren, die Sie als Administratoren für Ihre Plattform bzw. Projekte auf der Plattform benannt haben. Sie informieren CrowdInsights umgehend, wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Personen Zugangsdaten erlangt haben oder wenn ein sonstiger Missbrauchsverdacht besteht.
Sie erkennen an, dass CrowdInsights kein Backup-Dienstleister ist. Sie sind selbst dafür verantwortlich, soweit technisch möglich, angemessene regelmäßige Backups der auf der von CrowdInsights gehosteten Website hochgeladenen und anderweitig anfallenden Daten anzufertigen.
D. ADMINISTRATION DER PLATTFORM
Sie haben die Möglichkeit, nach Maßgabe der jeweiligen technischen Features der Software, Projekte zu starten, Stakeholder einzuladen, Informationen zu exportieren und Inhalte zu betreuen. Weitere Einzelheiten zum Funktionsumfang können sich aus dem Angebot ergeben.
Sie können Administratoren benennen, für die CrowdInsights Administratorenaccounts einrichten soll. Soweit nicht im Angebot abweichend geregelt, können pro Projekt maximal vier (4) Administratorenaccounts eingerichtet werden. Stellen Sie sicher, dass diese Personen in der Lage sind, die im Rahmen der Projekte zu leistenden Aufgaben auszuführen. Sie sind dafür verantwortlich, dass diese Personen die Nutzungsbedingungen einhalten und Verschwiegenheit im Zusammenhang mit den Zugangsdaten bewahren.
Wir behalten uns das Recht vor, Administratorenaccounts zu sperren, wenn damit gegen diese AGB verstoßen wird.
E. VERTRAGSLAUFZEIT; KÜNDIGUNG
Die Lizenz sowie zusätzliche Beratungsleistungen werden entweder projektbasiert oder zeitbasiert oder in einer Kombination angeboten. Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot.
Welche Lizenzart Sie beziehen, entscheiden Sie gemeinsam mit uns und ist im Angebot vermerkt. Die Laufzeit der Lizenz beginnt mit dem Tag an dem Sie sich zum ersten Mal über den Administratoraccount einloggen, spätestens jedoch fünf (5) Tage nachdem wir Ihnen entsprechende Zugangsdaten mitgeteilt und Sie darüber informiert haben, dass die Website freigeschaltet ist. Projektbasierte Lizenzen enden, sobald die im Angebot vereinbart Projektlaufzeit verstrichen ist .
Nach Ablauf der Lizenz ist die Webseite noch für mindestens drei Monate für Nutzer zugänglich (dieser Nachlaufzeitraum ist in den Kosten der Lizenz inbegriffen). Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf dieser drei Monate die Webseite abzumelden und Daten und Inhalte zu löschen. Vor einer solchen Löschung informieren wir Sie angemessen, damit Sie erforderlichenfalls gehostete Daten noch herunterladen können. CrowdInsights kann anbieten, dass die Website und die Inhalte auch nach Ende des aktiven Konsultationszeitraums (d.h. dem Ende der Lizenz zur Nutzung der Software) und dem dreimonatigen Nachlaufzeitraum weiter online verfügbar gehalten werden. Zur Klarstellung: Ohne Erwerb einer neuen Lizenz können keine neuen Projekte gestartet, Fragen gestellt oder Antworten eingegeben werden; es werden nur bestehende Daten weiter gespeichert. Die Vergütung für dieses nachlaufende Hosting (soweit anwendbar) ergibt sich aus dem Angebot.
Sie können jederzeit die Beendigung unserer Leistungen fordern. In diesem Fall können wir von Ihnen geleistete Zahlungen nicht erstatten. Gestellte Rechnungen können ebenfalls nicht zurückgenommen werden. Sie schulden uns weiterhin die im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Zahlungen für die Bereitstellung der Software sowie für weitere vereinbarte Leistungen über den gesamten vereinbarten Leistungszeitraum. Wir werden jedoch umgehend unsere Leistungen einstellen und Ihre Webseite offline schalten. Auf Ihre explizite Aufforderung hin, werden wir alle Daten unwiderruflich löschen. Ausgenommen sind nur Daten, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind.
Das gesetzliche Recht jeder Partei zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
F. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Im Gegenzug zu den Leistungen von CrowdInsights hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen.
Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.
Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Zeitpunkt des Lizenzbeginns. Wenn neben der Lizenz sonstige Leistungen bezogen werden, sind wir berechtigt, 50% der Gesamtsumme für die sonstigen Leistungen zum Zeitpunkt des Lizenzbeginns und den Rest dieser Summe nach der Einreichung der Erkenntnisse in Rechnung stellen. Dia Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung.
Alle im Angebot angegeben oder in Bezug genommenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anfallend.
G. GEISTIGES EIGENTUM; RECHTEEINRÄUMUNG & VERSCHWIEGENHEIT
CrowdInsights gewährt Ihnen für die Dauer der Lizenz ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Software (in ihrer jeweils aktuellen Fassung) als Teil einer von uns gehosteten Webseite zu den Zwecken dieses Vertrages. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind vorbehalten. Zur Klarstellung: Sie sind insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen (z.B. per Download) oder zu bearbeiten.
Im Verhältnis zu CrowdInsights halten Sie alle Rechte an den Inhalten, die Sie auf der Webseite hinzufügen und die durch den Prozess entstehen. Diese Rechte umfassen das Recht, die Inhalte in jeder Form und zu jedem Zweck zu nutzen.
Soweit wir im Rahmen der Beratungsleistungen das Erscheinungsbild der Website anpassen, gilt Folgendes: Sie räumen uns das auf die Laufzeit des Vertrages (einschließlich etwaiger nachlaufender Hostingzeiträume gemäß Abschnitt E.3.) beschränkte, nicht-ausschließliche, unterlizenzierbare Recht ein, jegliche in diesem Zusammenhang von Ihnen gelieferte Daten, Texte und Gestaltungselemente (z.B. Logos, Marken, Bilder, Illustrationen, Fotos, Videos, Audiodateien und Grafiken) zu Zwecken der Gestaltung der Website und der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden, insbesondere zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, und insbesondere auch soweit für die Zwecke des Vertrages erforderlich zu bearbeiten.
Wir halten alle Rechte an der der Webseite zu Grunde liegenden Software. Wir weisen darauf hin, dass die Struktur, der Quellcode und die Methodik unserer Software unsere Geschäftsgeheimnisse sind und somit vertrauliche Informationen darstellen. Soweit wir im Rahmen der Beratungsleistungen das Erscheinungsbild der Website anpassen, räumen wir Ihnen das auf die Laufzeit des Vertrages (einschließlich etwaiger nachlaufender Hostingzeiträume gemäß Abschnitt E.3.) beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht ein, diese von uns erstellte Gestaltung für die Durchführung der Projekte zu verwenden, insbesondere diese im Rahmen der Website öffentlich zugänglich zu machen. Zur Klarstellung: Sie dürfen diese Gestaltung allerdings nicht auf anderen Websites und/oder für andere Zwecke vervielfältigen, bearbeiten oder anderweitig nutzen.
CrowdInsights hält weiterhin auch dann alle Rechte an der der Website zugrundeliegenden Software, wenn CrowdInsights im Rahmen eines Auftrages Anpassungen oder Erweiterungen der Software für Sie vornimmt und in Ihrem Auftrag einzelne Bestandteile der Software weiterentwickelt.
Öffentliche Projekte sind online für jede Person zugänglich. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich abweichend vereinbart, dürfen wir diese Projekte – einschließlich etwa von Ihnen beigestellter Inhalte, wie insbesondere Ihr Logo oder Ihre Marke, sowie Ihren Namen – auf anderen Webseiten publizieren und für Marketing-Zwecke (z.B. Nennung als Referenzkunde online oder in gedrucktem Material, einschließlich Pressemitteilungen) verwenden. Entsprechendes gilt bei Projekten mit Registrierungserfordernis, wobei wir bei solchen Projekten für Marketingzwecke nur Ihren Namen und die öffentlich zugänglichen Inhalte nutzen. Wir behalten uns bei Projekten mit Registrierungserfordernis aber vor, aggregierte Daten wie Anzahl der Nutzer, Projekte, Aktivitäten und den Einfluss auf die Entscheidung unter Umständen für Marketingzwecke zu nutzen und veröffentlichen.
Geschlossene Projekte sind nur für einen von Ihnen bestimmten Personenkreis zugänglich. Wir werden die Inhalte solcher Projekte nicht für Marketingzwecke nutzen, behalten uns aber vor, aggregierte Daten wie Anzahl der Nutzer, Projekte, Aktivitäten und den Einfluss auf die Entscheidung unter Umständen für Marketingzwecke zu nutzen und veröffentlichen. Hierbei werden wir Ihren Namen nicht nennen.
Soweit es sich nicht um Inhalte eines öffentlichen Projekts oder sonstige öffentlich verfügbare Informationen handelt, werden die Informationen, die Sie uns bei der Beratung und Abwicklung von Projekten zugänglich machen, vertraulich behandeln. Dies gilt insbesondere für Ihre Identität im Falle von privaten Projekten.
H. SUPPORT; GEWÄHRLEISTUNG
Für Mängel der Software und etwaiger werkvertraglicher Leistungen leistet CrowdInsights Gewähr ausschließlich nach Maßgabe dieses Abschnitts H. Zur Klarstellung: Für alle sonstigen Beratungsleistungen gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend definiert. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Kunde von der Zahlung der Vergütung für den Zeitraum zwischen Meldung und Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Mangels.
Der Kunde wird CrowdInsights unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten und dabei den Mangel so detailliert beschreiben, dass CrowdInsights ihn reproduzieren, analysieren und beheben kann.
Der Kunde wird CrowdInsights bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die CrowdInsights zu Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
Kann CrowdInsights einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist, die mindestens 3 Versuche der Mangelbeseitigung ermöglicht, beheben, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.
Schadenersatz wegen eines Mangels leistet CrowdInsights nur nach Maßgabe des Abschnitts I. Die verschuldensunabhängige Haftung von CrowdInsights für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
Weitergehende und andere als in diesem Abschnitt H ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht. Insbesondere besteht kein Recht auf Aufwendungsersatz oder Ersatz der Kosten einer etwaigen Selbstvornahme. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit CrowdInsights einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
I. FREISTELLUNG
Sofern Sie im Zusammenhang mit dem Aufrufen und der Nutzung dieser Website gegen die diese AGB (insbesondere Abschnitt C.2.), Nutzungsbedingungen, Zusicherungen oder/und gegen gesetzliche Vorschriften vorstoßen, insbesondere Rechte Dritter verletzen, sind Sie verpflichtet, uns von sämtlichen sich daraus ergebenden und gegenüber uns geforderten Ansprüchen Dritter freizustellen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Kosten, die uns durch die berechtigte Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu übernehmen. Hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtverfolgung und -verteidigung, die im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Dritten entstehen.
Wir werden Sie unverzüglich benachrichtigen, sobald wir Kenntnis von der Geltendmachung eines von dieser Haftungsfreistellung erfassten Anspruchs eines Dritten haben.
J. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrowdInsights, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.
Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CrowdInsights nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Eine Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
CrowdInsights haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten (vgl. Abschnitt C.5.) zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
Eine weitergehende Haftung von CrowdInsights besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von CrowdInsights für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen von Abschnitt J.1 bzw. J.2. vorliegen.
Die Einschränkungen der Abschnitte J.1. und J.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CrowdInsights, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Soweit eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von zwei Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
K. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.+
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diesen Vertrag wird keine gesellschaftsrechtliche oder arbeitsrechtliche Verbindung begründet.