Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Last Updated: 01.11.2024

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A. ALLGEMEINES; VERTRAGSGEGENSTAND


  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) spezifizieren, wie Sie („Sie” oder „Kunde”) unsere Beteiligungs- und Umfrageplattform (“Software” oder "Plattform") verwenden können und welche Leistungen die CrowdInsights GmbH („CrowdInsights“) erbringt.

  2. Gegenstand ist die Überlassung von Software zur Nutzung durch Zugriff über das Internet. CrowdInsights erbringt weitere Dienstleistungen wie Beratung, Konzeption, Prozessbegleitung, Projektmanagement, Datenanalyse, Auswertungen, Moderation, Community-Management und Softwareentwicklung sofern diese im Angebot oder anderweitig schriftlich vereinbart sind.

  3. CrowdInsights stellt dem Kunden und dessen Nutzer:innen für die vereinbarte Dauer die Nutzung der Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang der von CrowdInsights ausgewählten Rechenzentren („Übergabepunkt“) zur Verfügung. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Regelungen unter B dieses Vertrages. Die Software verbleibt jederzeit auf den von CrowdInsights betriebenen Servern. Die Herstellung auf Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden bzw. dessen Nutzer:innen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, der die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen hat.

  4. Um die Software zu verbessern, weiterzuentwickeln oder an den Stand der Technik anzupassen, kann CrowdInsights die Software nach Vertragsbeginn grundsätzlich ohne Ihre Zustimmung ändern. Solche Änderungen dürfen nicht dazu führen, dass Ihnen ursprünglich vereinbarte Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden. Die Software wird nicht zum Download angeboten; auch der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand. Sie kann ausschließlich auf Software-as-a-Service-Basis („SaaS“) genutzt werden.

  5. CrowdInsights aktualisiert die Software nach eigenem Ermessen, wobei Updates in der Regel zur Nachtzeit durchgeführt werden und in der Regel lediglich wenige Sekunden in Anspruch nehmen. Für die Dauer des Aktualisierungsvorgangs ist CrowdInsights nicht verpflichtet, die Software zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden wird stets die jeweilige aktuelle Version zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, eine ältere Version der Software nach abgeschlossener Aktualisierung zu nutzen.

  6. AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn CrowdInsights deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  7. CrowdInsights erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  8. CrowdInsights ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen. 


B. UNSERE LEISTUNGSPFLICHTEN; ABNAHME


  1. CrowdInsights richtet für den Kunden eine dezidierte Instanz der Plattform nach dem folgenden Muster ein: [Ihre-Bezeichnung]. [Top-Level-Domain-von-Crowdinsights]. Die genaue Bezeichnung wird mit Ihnen im Rahmen der Angebotserstellung oder Projektumsetzung abgestimmt. Zur Klarstellung: CrowdInsights räumt Ihnen keinerlei Rechte an der jeweils verwendeten CrowdInsights-Domain (Top-Level-Domain) ein.

  2. CrowdInsights räumt Ihnen gegen die im Angebot vereinbarte Vergütung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software für die im Angebot genannte Dauer bestimmungsgemäß nach Maßgabe der Regelung G. Ziffer 1. zu nutzen.

  3. Die Software ermöglicht es Ihnen, Beteiligungs-Projekte, Umfragen sowie weitere -Projekte zur Interaktion mit Ihrer Zielgruppe (z.B. Informationskampagnen) durchzuführen. Dabei sind Sie zur Nutzung derjenigen Funktionen berechtigt, die im Angebot oder anderweitig schriftlich vereinbart sind. Nicht vereinbarte Funktionen sind, auch für den Fall, dass deren Nutzung technisch möglich ist, ohne vorherige Absprache nicht Gegenstand des mit Ihnen geschlossenen Vertrages und dürfen nicht genutzt werden. Für den Fall, dass Sie nicht vereinbarte Funktionen nutzen und CrowdInsights hiervon Kenntnis erlangt, behält sich CrowdInsights das Recht vor, die Nutzung dieser Funktionen zu marktüblichen Bedingungen unter Berücksichtigung der bereits vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

  4. Projekte können nach Ihrer Anweisung und Einstellung entweder „öffentlich“, mit Registrierungserfordernis oder nur für vorab bestimmte Nutzergruppen („geschlossen“) durchgeführt werden.

  5. CrowdInsights hostet für die im Angebot genannte Dauer eine dezidierte Instanz der Software für Sie, einschließlich Ihrer Inhalte und den Beiträgen Ihrer Stakeholder.

  6. CrowdInsights stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind angemessene planmäßige Wartungszeiträume. CrowdInsights bemüht sich, entsprechende Wartungsfenster zu Zeiten voraussichtlich geringer Nutzeraktivität zu planen.

  7. CrowdInsights richtet Ihnen nach näherer Maßgabe des Angebots und den Regelungen unter D. einen oder mehrere Administratoren-Accounts ein, über die die von Ihnen benannten Personen nach Maßgabe dieser AGB und den auf der Plattform angebotenen Funktionalitäten Ihre Instanz der Plattform gestalten und die registrierten Stakeholder managen sowie auf die Ergebnisse der Projekte zugreifen können.

  8. Neben der Nutzungsmöglichkeit der Software bietet CrowdInsights weitere Leistungen wie Beratung, Konzeption, Prozessbegleitung, Projektmanagement, Datenanalyse, Auswertungen, Moderation, Community-Management und Softwareentwicklung. Der konkrete Umfang und die Vergütung für diese Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, handelt es sich hierbei um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

  9. Soweit ausnahmsweise ein Werk geschuldet wird, gilt die erforderliche Abnahme als erteilt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, dass die entsprechende Leistung fertiggestellt wurde, rechtmäßig schriftlich verweigert. Zur Klarstellung: Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

  10. Wir verwenden branchenübliche IT-Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Inhalten und Daten, um Sie und uns gegen Angriffe zu schützen. Wir verarbeiten die von Ihnen und Ihren Stakeholdern auf der Plattform bereitgestellten Daten nach Maßgabe unserer Auftragsvereinbarung (AV), die Vertragsbestandteil im Sinne des Angebots ist.


C. IHRE PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN


  1. Sie verpflichten sich, Ihre Instanz der Plattform nur in der bestimmungsgemäßen Weise zu nutzen, d.h. ausschließlich zu dem Zweck, Ihre Stakeholder an Ihren Vorhaben zu beteiligen, in Entscheidungsprozesse einzubinden und sie zu informieren. Sie bestätigen, dass Sie für die Inhalte Ihrer Instanz der Plattform, das vertragliche Verhältnis zu Ihren Nutzer:innen und die Erfüllung damit in Verbindung stehender Informationspflichten allein verantwortlich sind.

  2. Sie erklären hiermit, dass Sie berechtigt sind, die hochgeladenen Inhalte auf Ihrer Instanz der Plattform zu veröffentlichen und dass die von Ihnen dort veröffentlichten Inhalte (einschließlich etwaiger Kommentare, Feedback an Stakeholder, etc.) keinerlei anwendbare Gesetze oder Vorschriften (insbesondere datenschutzrechtliche Vorschriften) oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Know-How oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Sie werden Ihren Nutzer:innen entsprechende Pflichten auferlegen. Hierzu schlägt Ihnen CrowdInsights Muster-Nutzungsbedingungen sowie eine Muster-Datenschutzerklärung vor; Sie sind jedoch auch berechtigt, eigene Nutzungsbedingungen zu verwenden.

  3. Wir weisen darauf hin, dass Sie in jedem Fall der Absender aller Benachrichtigungen an Stakeholder sind, die im Zuge der Nutzung Ihrer Instanz der Plattform gesendet werden.

  4. Sie verpflichten sich, alle Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nur an solche Personen zu kommunizieren, die Sie als Administratoren für Ihre Instanz der Plattform und. Projekte auf der Plattform benannt haben. Sie informieren CrowdInsights umgehend, wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Personen Zugangsdaten erlangt haben oder wenn ein sonstiger Missbrauchsverdacht besteht.

  5. CrowdInsights ist berechtigt, Datensicherungen in Form von Backups vorzunehmen.


D. ADMINISTRATION DER PLATTFORM


  1. Sie haben die Möglichkeit, nach Maßgabe der jeweiligen Funktionalitäten der Software, Projekte zu starten, Stakeholder einzuladen, Informationen zu exportieren und Inhalte zu veröffentlichen. Weitere Einzelheiten zum Funktionsumfang können sich aus dem Angebot ergeben.n.

  2. Sie können Administratoren benennen, für die CrowdInsights Administratorenaccounts einrichten soll. Soweit nicht im Angebot abweichend geregelt, können maximal vier (4) Administratorenaccounts eingerichtet werden. Stellen Sie sicher, dass diese Personen in der Lage sind, die im Rahmen der Projekte zu leistenden Aufgaben auszuführen. Sie sind dafür verantwortlich, dass diese Personen die Nutzungsbedingungen einhalten und Verschwiegenheit im Zusammenhang mit den Zugangsdaten bewahren.

  3. Wir behalten uns das Recht vor, Administratorenaccounts zu sperren, wenn damit gegen diese AGB verstoßen wird.


E. VERTRAGSLAUFZEIT; KÜNDIGUNG


  1. Das Nutzungsrecht an der Software wird entweder ausschließlich projektbasiert („projektbasiertes Nutzungsrecht“) oder zeitbasiert („zeitbasiertes Nutzungsrecht“). Das vereinbarte Nutzungsrecht sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot.

  2. Die Laufzeit beginnt für jede Nutzungsart mit dem Tag, an dem Sie sich zum ersten Mal über den Administratoraccount einloggen, spätestens jedoch fünf (5) Kalendertage, nachdem wir Ihnen entsprechende Zugangsdaten mitgeteilt und Sie darüber informiert haben, dass die Website freigeschaltet ist.

  3. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer. Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden an der Software.

  4. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist Ihre Instanz der Plattform noch für mindestens einen Monat verfügbar. Dieser Nachlaufzeitraum ist in den Kosten inbegriffen. Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf dieses einen Monats die Plattform abzumelden und Daten und Inhalte zu löschen. Vor einer solchen Löschung informieren wir Sie angemessen, damit Sie erforderlichenfalls gehostete Daten noch sichern können. CrowdInsights kann anbieten, dass die Plattform und die Inhalte auch nach Ende des vereinbarten Nutzungszeitraums sowie dem einmonatigem Nachlaufzeitraum weiter online verfügbar gehalten werden. Zur Klarstellung: Ohne Abschluss eines weiteren Vertrages können keine neuen Projekte gestartet, Fragen gestellt oder Beiträge eingegeben werden; es werden lediglich bestehende Inhalte weiterhin verfügbar gehalten. Die Vergütung für diesen nachlaufenden Betrieb der Plattform ergibt sich aus dem Angebot.

  5. Das gesetzliche Recht jeder Partei zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist CrowdInsights insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.


F. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


  1. Der Kunde verpflichtet sich, CrowdInsights für die Nutzung der Software sowie weitere Leistungen (siehe Regelung B Ziffer 8) das im Angebot vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

  2. Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.

  3. Die Rechnungsstellung für die Nutzung der Software erfolgt zum Zeitpunkt des im Angebot festgelegten Nutzungsbeginns für das laufende Kalenderjahr und anschließend jährlich jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres. Bei Leistungen im Sinne der Regelung B Ziffer 8 sind wir berechtigt, 50% der Gesamtsumme zum Zeitpunkt des Projektstarts und den Rest dieser Summe nach planmäßiger (d.h. dem Angebot entsprechender) Erbringung der Leistung in Rechnung zu stellen. Das Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsstellung.

  4. Alle im Angebot angegeben oder in Bezug genommenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.


G. GEISTIGES EIGENTUM; RECHTEEIN­RÄUMUNG & VERSCHWIEGENHEIT


  1. CrowdInsights gewährt Ihnen für die im Angebot vereinbarte Dauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Software (in ihrer jeweils aktuellen Fassung). Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind vorbehalten. Zur Klarstellung: Sie sind insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen (z.B. per Download) oder zu bearbeiten.

  2. Im Verhältnis zu CrowdInsights halten Sie alle Rechte an den Inhalten, die Sie auf Ihrer Instanz der Plattform hinzufügen und die durch Ihre Stakeholder entstehen. Diese Rechte umfassen das Recht, die Inhalte in jeder Form und zu jedem Zweck zu nutzen.

  3. Soweit wir im Rahmen von Unterstützungsleistungen das Erscheinungsbild Ihrer Instanz der Plattform anpassen, gilt Folgendes: Sie räumen uns das auf die Laufzeit des Vertrages (einschließlich etwaiger nachlaufender Hostingzeiträume gemäß Regelung E Ziffer 3.) beschränkte, nicht-ausschließliche, unterlizenzierbare Recht ein, jegliche in diesem Zusammenhang von Ihnen gelieferten Daten, Texte und Gestaltungselemente (z.B. Logos, Marken, Bilder, Illustrationen, Fotos, Videos, Audiodateien und Grafiken) zu Zwecken der Gestaltung Ihrer Instanz der Plattform und der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden, insbesondere zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, und insbesondere auch - soweit für die Zwecke des Vertrages erforderlich -  zu bearbeiten.

  4. Wir halten alle Rechte an der der Plattform zu Grunde liegenden Software. Wir weisen darauf hin, dass die Struktur, der Quellcode und die Methodik unserer Software unsere Geschäftsgeheimnisse sind und somit vertrauliche Informationen darstellen. Soweit wir im Rahmen von Unterstützungsleistungen das Erscheinungsbild Ihrer Instanz der Plattform anpassen, räumen wir Ihnen das auf die Laufzeit des Vertrages (einschließlich etwaiger nachlaufender Hostingzeiträume gemäß der Regelung E. Ziffer 3.) beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht ein, diese von uns erstellte Gestaltung für die Durchführung Ihrer Projekte auf Ihrer Instanz der Plattform zu verwenden. Zur Klarstellung: Sie dürfen diese Gestaltung allerdings nicht auf anderen Websites und/oder für andere Zwecke vervielfältigen, bearbeiten oder anderweitig nutzen.

  5. CrowdInsights hält weiterhin auch dann alle Rechte an der der Plattform zugrundeliegenden Software, wenn CrowdInsights im Rahmen eines Auftrages Anpassungen oder Erweiterungen der Software für Sie vornimmt und in Ihrem Auftrag einzelne Bestandteile der Software weiterentwickelt. 

  6. Öffentliche Projekte sind online für jede Person zugänglich. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich abweichend vereinbart, dürfen wir diese Projekte – einschließlich etwa von Ihnen gestellter Inhalte, wie Daten, Texte und Gestaltungselemente (z.B. Logos, Marken, Bilder, Illustrationen, Fotos, Videos, Audiodateien und Grafiken) sowie Ihren Namen – auf anderen Webseiten publizieren und für Marketing-Zwecke (z.B. Nennung als Referenzkunde online oder in gedrucktem Material, einschließlich Pressemitteilungen) verwenden. Entsprechendes gilt bei Projekten mit Registrierungserfordernis, wobei wir bei solchen Projekten für Marketingzwecke nur Ihren Namen und die öffentlich zugänglichen Inhalte nutzen. Wir behalten uns bei Projekten mit Registrierungserfordernis aber vor, aggregierte Daten wie Anzahl der Nutzer, Projekte, Aktivitäten und den Einfluss auf die Entscheidung unter Umständen für Marketingzwecke zu nutzen und veröffentlichen.

  7. Geschlossene Projekte sind nur für einen von Ihnen bestimmten Personenkreis zugänglich. Wir werden die Inhalte solcher Projekte nicht für Marketingzwecke nutzen, behalten uns aber vor, aggregierte Daten wie Anzahl der Nutzer, Projekte, Aktivitäten und den Einfluss auf die Entscheidung unter Umständen für Marketingzwecke zu nutzen und veröffentlichen. Hierbei werden wir Ihren Namen nicht nennen.

  8. Soweit es sich nicht um Inhalte eines öffentlichen Projekts oder sonstige öffentlich verfügbare Informationen handelt, werden die Informationen, die Sie uns bei der Beratung und Abwicklung von Projekten zugänglich machen, vertraulich behandeln; dies gilt insbesondere für Ihre Identität im Falle von privaten Projekten.


H. SUPPORT; GEWÄHRLEISTUNG


  1. Für Mängel der Software und etwaiger werkvertraglicher Leistungen leistet CrowdInsights Gewähr ausschließlich nach Maßgabe dieser Regelung H. Zur Klarstellung: Für alle Leistungen gemäß Regelung B. Ziffer 8 gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend definiert. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Kunde von der Zahlung der Vergütung für den Zeitraum zwischen Meldung und Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Mangels.

  3. Der Kunde wird CrowdInsights unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten und dabei den Mangel so detailliert beschreiben, dass CrowdInsights ihn reproduzieren, analysieren und beheben kann.

  4. Der Kunde wird CrowdInsights bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die CrowdInsights zu Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

  5. Kann CrowdInsights einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist, die mindestens drei Versuche der Mangelbeseitigung ermöglicht, beheben, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.

  6. Schadenersatz wegen eines Mangels leistet CrowdInsights nur nach Maßgabe der Regelungen unter I. Die verschuldensunabhängige Haftung von CrowdInsights für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

  7. Weitergehende und andere als in diesem Abschnitt H ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht. Insbesondere besteht kein Recht auf Aufwendungsersatz oder Ersatz der Kosten einer etwaigen Selbstvornahme. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit CrowdInsights einen Mangel arglistig verschwiegen hat.


I. FREISTELLUNG


  1. Sofern Sie im Zusammenhang mit dem Aufrufen und der Nutzung Ihrer Instanz der Plattform gegen diese AGB (insbesondere entsprechend der Regelung C. Ziffer 2), Nutzungsbedingungen, Zusicherungen oder/und gegen gesetzliche Vorschriften vorstoßen, insbesondere Rechte Dritter verletzen, sind Sie verpflichtet, uns von sämtlichen sich daraus ergebenden und gegenüber uns geforderten Ansprüchen Dritter freizustellen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Kosten, die uns durch die berechtigte Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu übernehmen. Hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtverfolgung und -verteidigung, die im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Dritten entstehen.

  2. Wir werden Sie unverzüglich benachrichtigen, sobald wir Kenntnis von der Geltendmachung eines von dieser Haftungsfreistellung erfassten Anspruchs eines Dritten haben.


J. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrowdInsights, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

  2. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CrowdInsights nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  3. Eine Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  4. Eine weitergehende Haftung von CrowdInsights besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von CrowdInsights für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Regelung J. Ziffer 1 bzw. J.Ziffer 2 vorliegen.

  5. Die Einschränkungen in den Regelungen J.Ziffer 1 und J. Ziffer2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CrowdInsights, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  6. Soweit eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von zwei Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.


K. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

  2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

  3. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diesen Vertrag wird keine gesellschaftsrechtliche oder arbeitsrechtliche Verbindung begründet.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine neue Regelung zu verhandeln, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.

 

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