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Carla Märkl

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Barrierefreie Bürgerbeteiligung: So planen Kommunen zugängliche Verfahren

Barrierefreie Bürgerbeteiligung: So planen Kommunen zugängliche Verfahren

Barrierefreie Bürgerbeteiligung: So planen Kommunen zugängliche Verfahren

Barrierefreie Bürgerbeteiligung: So planen Kommunen zugängliche Verfahren

Eine Kommune stellt einen Radverkehrsplan zur Diskussion und richtet dafür eine digitale Kartenbeteiligung ein. Bürgerinnen und Bürger sollen Gefahrenstellen mit einem Marker auf der Karte markieren. Nach drei Wochen liegen hunderte Marker vor, fast alle aus zwei zentralen Stadtteilen, eingereicht überwiegend von Menschen mittleren Alters mit guter Digitalerfahrung. Wer keine Maus bedienen kann, wer die Karte mit dem Screenreader nicht erfasst, wer die Eingabemaske auf dem Smartphone nicht zum Laufen bringt, taucht in den Ergebnissen nicht auf. Die Beteiligung war offen, aber für viele nicht zugänglich. Dieser Leitfaden zeigt, wie Kommunen Beteiligungsverfahren inklusiver planen.

Eine Kommune stellt einen Radverkehrsplan zur Diskussion und richtet dafür eine digitale Kartenbeteiligung ein. Bürgerinnen und Bürger sollen Gefahrenstellen mit einem Marker auf der Karte markieren. Nach drei Wochen liegen hunderte Marker vor, fast alle aus zwei zentralen Stadtteilen, eingereicht überwiegend von Menschen mittleren Alters mit guter Digitalerfahrung. Wer keine Maus bedienen kann, wer die Karte mit dem Screenreader nicht erfasst, wer die Eingabemaske auf dem Smartphone nicht zum Laufen bringt, taucht in den Ergebnissen nicht auf. Die Beteiligung war offen, aber für viele nicht zugänglich. Dieser Leitfaden zeigt, wie Kommunen Beteiligungsverfahren inklusiver planen.

Elderly man with glasses using a laptop

Was ist barrierefreie Bürgerbeteiligung?

Barrierefreie Bürgerbeteiligung umfasst den gesamten Beteiligungsprozess. Sie bezeichnet die Gestaltung von Verfahren so, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können, von der ersten Information über die Anmeldung und die Eingabe eines Beitrags bis zur Rückmeldung über das Ergebnis.

Bei digitalen Beteiligungsverfahren ist eine technisch zugängliche Plattform dafür eine Voraussetzung, reicht allein aber nicht aus. Wenn die Karte nicht per Tastatur bedienbar ist oder der Ergebnisbericht nur als unzugängliches PDF vorliegt, bleibt das Verfahren trotz zugänglicher Startseite ausschließend.


Barrierefrei, inklusiv und niedrigschwellig: die Unterschiede

Barrierefreiheit und Niedrigschwelligkeit sind nicht dasselbe. Verwaltungen verwenden die Begriffe oft synonym, fachlich bezeichnen sie unterschiedliche Dinge, und daraus ergeben sich verschiedene Maßnahmen.

  • Barrierefreie Beteiligung beseitigt insbesondere Hindernisse für Menschen mit Behinderungen. Sie ist rechtlich geregelt und an Standards messbar.

  • Niedrigschwellige Beteiligung adressiert darüber hinausgehende Hürden: komplizierte Abläufe, Zeitmangel, geringe Digitalkompetenz, fehlendes Vertrauen oder schlechte Erreichbarkeit. Diese Hürden betreffen Menschen unabhängig von einer Behinderung.

  • Inklusive Beteiligung ist der übergeordnete Ansatz. Sie betrachtet unterschiedliche Ausschlussmechanismen zusammen und berücksichtigt Behinderung ebenso wie Sprachkenntnisse, digitale Kompetenzen, zeitliche Ressourcen, soziale Lage und unterschiedliche Zugänge zu kommunalen Angeboten.


Warum offene Beteiligung nicht automatisch zugänglich ist

Beteiligung ist sozial selektiv. Menschen mit höherer formaler Bildung und höherem Einkommen beteiligen sich häufiger und bringen öfter die sprachlichen und organisatorischen Voraussetzungen mit, die klassische Formate erleichtern. Ein allgemein geöffnetes Verfahren spiegelt deshalb oft nicht die Zusammensetzung der Bevölkerung wider.

Wichtig ist folgende Unterscheidung: Barrierearme Zugänge erhöhen die Vielfalt der eingebrachten Perspektiven und die Zahl der Teilnehmer:innen. Repräsentativ im statistischen Sinn werden offene Verfahren dadurch allein aber nicht, denn sie sind meist selbstselektiv. Für statistische Repräsentativität wären ein geeignetes Stichprobendesign und eine kontrollierte Auswahl nötig. Offene Verfahren liefern trotzdem wertvolle Hinweise, lokales Wissen und Konfliktpunkte.

Hinzu kommt die digitale Spaltung. Laut D21-Digital-Index 2024/2025 verfügen rund 49 Prozent der Menschen in Deutschland über digitale Basiskompetenzen, ein Wert, der seit zwei Jahren stagniert. Die Studie zeigt zugleich deutliche Unterschiede entlang von Bildung, Alter und Einkommen. Rein digitale Verfahren können deshalb Menschen benachteiligen, die geringe Digitalkompetenzen haben, keinen verlässlichen Zugang zu internetfähigen Geräten oder stabilem Internet oder einen höheren Unterstützungsbedarf bei der Bedienung. Welche Gruppen betroffen sind, hängt vom Verfahren, der Zielgruppe und den angebotenen Hilfen ab.


Die sechs Zugangsebenen eines Beteiligungsverfahrens

Wer ein Verfahren plant, kann die Zugänglichkeit systematisch entlang von sechs Ebenen prüfen.

Ebene

Typische Barriere

Geeignete Maßnahme

Technischer Zugang

Karte nur mit Maus bedienbar

Tastaturbedienung, Screenreader-Unterstützung, mobile Nutzbarkeit

Sprachlicher und kognitiver Zugang

Fachbegriffe und lange Sätze

Einfache Sprache als Standard, Leichte Sprache für Kerninhalte

Visueller und auditiver Zugang

Kategorien nur über Farbe erkennbar

Alternativtexte, Untertitel, Beschriftung statt reiner Farbcodierung

Organisatorischer Zugang

unklare Abläufe, knappe Fristen

verständliche Schritte, realistische Fristen, Ansprechpersonen

Räumlicher und analoger Zugang

nur Online-Beteiligung

zugängliche Veranstaltungsorte, schriftliche und telefonische Wege

Prozessualer Zugang

keine Rückmeldung über das Ergebnis

Zugänglichkeit von der Einladung bis zur Ergebnisrückmeldung

Das Modell ist ein Planungsraster, keine rechtliche Vorgabe. Die rechtlichen Pflichten betreffen vor allem die Ebenen eins bis drei. Die Ebenen vier bis sechs gehören zur niedrigschwelligen und inklusiven Beteiligung.


Wo entstehen Barrieren im Beteiligungsprozess?

Beteiligung ist ein Ablauf mit mehreren Phasen. In jeder Phase entstehen eigene Barrieren.

  • Information. Lange, unstrukturierte Texte ohne Zusammenfassung, ungeklärte Fachbegriffe, unzugängliche PDF-Dokumente mit Plänen und Karten.

  • Anmeldung. Registrierungspflicht mit komplexen Formularen, unklare Pflichtfelder, fehlende Eingabehilfen, schwer lesbare Captchas.

  • Teilnahme. Die eigentliche Eingabe, etwa ein Marker auf der Karte, eine Umfrageantwort oder ein Kommentar. Hier scheitern Verfahren am häufigsten an Tastaturbedienung und Screenreader-Unterstützung.

  • Moderation. Statusmeldungen und Moderationshinweise, die für Screenreader nicht korrekt ausgegeben werden.

  • Ergebnisdarstellung. Auswertungen nur als unzugängliches PDF, Diagramme ohne textliche Alternative.

  • Rückmeldung. Fehlende oder unzugängliche Information darüber, was mit den Beiträgen geschehen ist.


Besondere Barrieren bei Karten, Umfragen und Kommentaren

Beteiligungsverfahren haben eigene Barrieren, die in allgemeinen Artikeln über barrierefreie Websites nicht vorkommen.

  • Kartenbeteiligung. Lässt sich ein Marker ohne Maus, allein per Tastatur, setzen? Gibt es eine textbasierte Alternative zur Karte, etwa Auswahl über Liste oder Adresseingabe? Sind Kategorien nur über Farben unterscheidbar oder auch über Beschriftung und Form? Kann ein Screenreader die Karteninformationen erfassen?

  • Umfragen. Sind Matrixfragen verständlich und bedienbar? Gibt es unnötig viele Pflichtfelder? Werden Fehler klar beschrieben statt nur farblich markiert? Kann die Bearbeitung unterbrochen und fortgesetzt werden? Ist die Tastatur-Reihenfolge logisch?

  • Ideen und Kommentare. Ist eine Einreichung ohne Registrierung möglich? Ist die Zeichenbegrenzung verständlich angekündigt? Werden Status und Rückmeldungen auch für Screenreader korrekt ausgegeben?

  • Bürgerbudgets. Sind Kosten, Abstimmungsregeln und Voraussetzungen verständlich erklärt? Haben Projektbilder Alternativtexte? Ist die Abstimmung ohne komplexe Drag-and-drop-Funktion möglich?

  • Hybride Beteiligung. Wie werden Beiträge aus Vor-Ort-Terminen und digitalen Kanälen zusammengeführt? Gibt es telefonische oder schriftliche Alternativen? Werden Livestreams untertitelt? Sind die Veranstaltungsorte physisch zugänglich?


Digitale und analoge Beteiligung sinnvoll kombinieren

Angesichts der digitalen Spaltung sollten Online-Instrumente bestehende Beteiligungswege ergänzen, nicht verdrängen. Die Kombination aus digitaler Plattform und Vor-Ort-Formaten erreicht in der Regel mehr unterschiedliche Gruppen als ein rein digitaler oder rein analoger Ansatz. Praktisch heißt das: zur Online-Karte ein begleiteter Termin im Stadtteilzentrum, zur Online-Umfrage ein Papierfragebogen mit Rücksendemöglichkeit, zur digitalen Ideensammlung eine telefonische Aufnahme.


Barrierefreiheit in der Projektplanung verankern

Standards gibt es ausreichend. Die Herausforderung liegt darin, Barrierefreiheit von Beginn an in den Prozess einzubauen, statt sie nachträglich zu korrigieren. Der zweite Bericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) für 2022 bis 2024 stützt das: Kein geprüftes digitales Angebot öffentlicher Stellen erreichte vollständige Barrierefreiheit. Als wiederkehrende Hürde nennt der Bericht fehlende personelle und fachliche Ressourcen, besonders bei kleineren Kommunen und Verwaltungen. Stellen mit festen Zuständigkeiten schneiden besser ab.

Sinnvolle Projektphasen: Zielgruppe und Bedarf klären, das Konzept über alle sechs Zugangsebenen prüfen, Barrierefreiheit in Beschaffung und Vergabe verankern, Inhalte zugänglich erstellen, vor dem Start automatisch, manuell und mit betroffenen Nutzern testen sowie im Betrieb gemeldete Barrieren zügig beheben.


Menschen mit Behinderungen in Konzeption und Tests einbeziehen

Automatische Prüfprogramme erfassen nur einen Teil realer Nutzungshürden. Sie finden technische Fehler, aber nicht, ob ein Verfahren tatsächlich bedienbar ist. Deshalb gehören manuelle Tests und auch Tests mit betroffenen Personen zu jedem Verfahren.

Wurden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in die Planung einbezogen? Wurde der gesamte Beteiligungsweg mit realen Nutzer:innen getestet? Wurden Inhalte in Leichter Sprache von einer Prüfgruppe geprüft? Gibt es einen zugänglichen Feedbackweg für gemeldete Barrieren, und wie schnell werden Probleme behoben? Die örtliche Behindertenvertretung oder Behindertenbeauftragte ist ein naheliegende erste Ansprechperson.


Wer übernimmt innerhalb der Kommune welche Aufgabe?

Ohne geklärte Rollen scheitert barrierefreie Beteiligung leicht: Zuständigkeiten für Inhalte, Technik, Beschaffung und Tests bleiben sonst unklar. Geklärte Rollen allein garantieren aber noch kein zugängliches Verfahren. Die Projektleitung definiert die Anforderungen und steuert den Prozess. Die Online-Redaktion verantwortet zugängliche Inhalte, verständliche Sprache und Alternativtexte. Die IT prüft technische Voraussetzungen. Die Vergabestelle verankert Nachweise und Abnahmekriterien. Behindertenvertretung und Nutzer:innen begleiten Tests und Bewertung. Der Plattformanbieter behebt produktbezogene Barrieren.


Welcher rechtliche Rahmen gilt?

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen auf allen Ebenen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Für Kommunen gilt die BITV 2.0 nicht unmittelbar; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht, das auf die BITV 2.0 oder direkt auf die europäische Norm EN 301 549 verweist. Technischer Maßstab für die Konformitätsvermutung ist Stand Juni 2026 die EN 301 549 V3.2.1 mit WCAG 2.1 in den Stufen A und AA.

Welche technischen Standards und landesrechtlichen Vorgaben im Detail gelten und wie Kommunen eine Plattform und einen Anbieter prüfen, erläutert der Leitfaden zu barrierefreien Beteiligungsplattformen.


Kompakte Checkliste für die Projektplanung

  1. Sind Zielgruppe und Zugangsbedarfe geklärt, inklusive nötiger analoger Alternativen?

  2. Ist das Konzept über alle sechs Zugangsebenen geprüft?

  3. Ist Barrierefreiheit in Beschaffung und Vergabe verankert?

  4. Liegen zentrale Inhalte in Einfacher Sprache vor, Kerninhalte zusätzlich in Leichter Sprache?

  5. Sind Karten, Umfragen und Formulare per Tastatur und mit Screenreader nutzbar?

  6. Funktioniert die Beteiligung zuverlässig auf dem Smartphone?

  7. Sind Pläne, Karten und Ergebnisberichte zugänglich aufbereitet?

  8. Werden digitale und analoge Wege kombiniert?

  9. Wurde mit betroffenen Nutzer:innen getestet?

  10. Erhalten Teilnehmende eine zugängliche Rückmeldung über das Ergebnis?


Quellen

Was ist barrierefreie Bürgerbeteiligung?

Barrierefreie Bürgerbeteiligung umfasst den gesamten Beteiligungsprozess. Sie bezeichnet die Gestaltung von Verfahren so, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können, von der ersten Information über die Anmeldung und die Eingabe eines Beitrags bis zur Rückmeldung über das Ergebnis.

Bei digitalen Beteiligungsverfahren ist eine technisch zugängliche Plattform dafür eine Voraussetzung, reicht allein aber nicht aus. Wenn die Karte nicht per Tastatur bedienbar ist oder der Ergebnisbericht nur als unzugängliches PDF vorliegt, bleibt das Verfahren trotz zugänglicher Startseite ausschließend.


Barrierefrei, inklusiv und niedrigschwellig: die Unterschiede

Barrierefreiheit und Niedrigschwelligkeit sind nicht dasselbe. Verwaltungen verwenden die Begriffe oft synonym, fachlich bezeichnen sie unterschiedliche Dinge, und daraus ergeben sich verschiedene Maßnahmen.

  • Barrierefreie Beteiligung beseitigt insbesondere Hindernisse für Menschen mit Behinderungen. Sie ist rechtlich geregelt und an Standards messbar.

  • Niedrigschwellige Beteiligung adressiert darüber hinausgehende Hürden: komplizierte Abläufe, Zeitmangel, geringe Digitalkompetenz, fehlendes Vertrauen oder schlechte Erreichbarkeit. Diese Hürden betreffen Menschen unabhängig von einer Behinderung.

  • Inklusive Beteiligung ist der übergeordnete Ansatz. Sie betrachtet unterschiedliche Ausschlussmechanismen zusammen und berücksichtigt Behinderung ebenso wie Sprachkenntnisse, digitale Kompetenzen, zeitliche Ressourcen, soziale Lage und unterschiedliche Zugänge zu kommunalen Angeboten.


Warum offene Beteiligung nicht automatisch zugänglich ist

Beteiligung ist sozial selektiv. Menschen mit höherer formaler Bildung und höherem Einkommen beteiligen sich häufiger und bringen öfter die sprachlichen und organisatorischen Voraussetzungen mit, die klassische Formate erleichtern. Ein allgemein geöffnetes Verfahren spiegelt deshalb oft nicht die Zusammensetzung der Bevölkerung wider.

Wichtig ist folgende Unterscheidung: Barrierearme Zugänge erhöhen die Vielfalt der eingebrachten Perspektiven und die Zahl der Teilnehmer:innen. Repräsentativ im statistischen Sinn werden offene Verfahren dadurch allein aber nicht, denn sie sind meist selbstselektiv. Für statistische Repräsentativität wären ein geeignetes Stichprobendesign und eine kontrollierte Auswahl nötig. Offene Verfahren liefern trotzdem wertvolle Hinweise, lokales Wissen und Konfliktpunkte.

Hinzu kommt die digitale Spaltung. Laut D21-Digital-Index 2024/2025 verfügen rund 49 Prozent der Menschen in Deutschland über digitale Basiskompetenzen, ein Wert, der seit zwei Jahren stagniert. Die Studie zeigt zugleich deutliche Unterschiede entlang von Bildung, Alter und Einkommen. Rein digitale Verfahren können deshalb Menschen benachteiligen, die geringe Digitalkompetenzen haben, keinen verlässlichen Zugang zu internetfähigen Geräten oder stabilem Internet oder einen höheren Unterstützungsbedarf bei der Bedienung. Welche Gruppen betroffen sind, hängt vom Verfahren, der Zielgruppe und den angebotenen Hilfen ab.


Die sechs Zugangsebenen eines Beteiligungsverfahrens

Wer ein Verfahren plant, kann die Zugänglichkeit systematisch entlang von sechs Ebenen prüfen.

Ebene

Typische Barriere

Geeignete Maßnahme

Technischer Zugang

Karte nur mit Maus bedienbar

Tastaturbedienung, Screenreader-Unterstützung, mobile Nutzbarkeit

Sprachlicher und kognitiver Zugang

Fachbegriffe und lange Sätze

Einfache Sprache als Standard, Leichte Sprache für Kerninhalte

Visueller und auditiver Zugang

Kategorien nur über Farbe erkennbar

Alternativtexte, Untertitel, Beschriftung statt reiner Farbcodierung

Organisatorischer Zugang

unklare Abläufe, knappe Fristen

verständliche Schritte, realistische Fristen, Ansprechpersonen

Räumlicher und analoger Zugang

nur Online-Beteiligung

zugängliche Veranstaltungsorte, schriftliche und telefonische Wege

Prozessualer Zugang

keine Rückmeldung über das Ergebnis

Zugänglichkeit von der Einladung bis zur Ergebnisrückmeldung

Das Modell ist ein Planungsraster, keine rechtliche Vorgabe. Die rechtlichen Pflichten betreffen vor allem die Ebenen eins bis drei. Die Ebenen vier bis sechs gehören zur niedrigschwelligen und inklusiven Beteiligung.


Wo entstehen Barrieren im Beteiligungsprozess?

Beteiligung ist ein Ablauf mit mehreren Phasen. In jeder Phase entstehen eigene Barrieren.

  • Information. Lange, unstrukturierte Texte ohne Zusammenfassung, ungeklärte Fachbegriffe, unzugängliche PDF-Dokumente mit Plänen und Karten.

  • Anmeldung. Registrierungspflicht mit komplexen Formularen, unklare Pflichtfelder, fehlende Eingabehilfen, schwer lesbare Captchas.

  • Teilnahme. Die eigentliche Eingabe, etwa ein Marker auf der Karte, eine Umfrageantwort oder ein Kommentar. Hier scheitern Verfahren am häufigsten an Tastaturbedienung und Screenreader-Unterstützung.

  • Moderation. Statusmeldungen und Moderationshinweise, die für Screenreader nicht korrekt ausgegeben werden.

  • Ergebnisdarstellung. Auswertungen nur als unzugängliches PDF, Diagramme ohne textliche Alternative.

  • Rückmeldung. Fehlende oder unzugängliche Information darüber, was mit den Beiträgen geschehen ist.


Besondere Barrieren bei Karten, Umfragen und Kommentaren

Beteiligungsverfahren haben eigene Barrieren, die in allgemeinen Artikeln über barrierefreie Websites nicht vorkommen.

  • Kartenbeteiligung. Lässt sich ein Marker ohne Maus, allein per Tastatur, setzen? Gibt es eine textbasierte Alternative zur Karte, etwa Auswahl über Liste oder Adresseingabe? Sind Kategorien nur über Farben unterscheidbar oder auch über Beschriftung und Form? Kann ein Screenreader die Karteninformationen erfassen?

  • Umfragen. Sind Matrixfragen verständlich und bedienbar? Gibt es unnötig viele Pflichtfelder? Werden Fehler klar beschrieben statt nur farblich markiert? Kann die Bearbeitung unterbrochen und fortgesetzt werden? Ist die Tastatur-Reihenfolge logisch?

  • Ideen und Kommentare. Ist eine Einreichung ohne Registrierung möglich? Ist die Zeichenbegrenzung verständlich angekündigt? Werden Status und Rückmeldungen auch für Screenreader korrekt ausgegeben?

  • Bürgerbudgets. Sind Kosten, Abstimmungsregeln und Voraussetzungen verständlich erklärt? Haben Projektbilder Alternativtexte? Ist die Abstimmung ohne komplexe Drag-and-drop-Funktion möglich?

  • Hybride Beteiligung. Wie werden Beiträge aus Vor-Ort-Terminen und digitalen Kanälen zusammengeführt? Gibt es telefonische oder schriftliche Alternativen? Werden Livestreams untertitelt? Sind die Veranstaltungsorte physisch zugänglich?


Digitale und analoge Beteiligung sinnvoll kombinieren

Angesichts der digitalen Spaltung sollten Online-Instrumente bestehende Beteiligungswege ergänzen, nicht verdrängen. Die Kombination aus digitaler Plattform und Vor-Ort-Formaten erreicht in der Regel mehr unterschiedliche Gruppen als ein rein digitaler oder rein analoger Ansatz. Praktisch heißt das: zur Online-Karte ein begleiteter Termin im Stadtteilzentrum, zur Online-Umfrage ein Papierfragebogen mit Rücksendemöglichkeit, zur digitalen Ideensammlung eine telefonische Aufnahme.


Barrierefreiheit in der Projektplanung verankern

Standards gibt es ausreichend. Die Herausforderung liegt darin, Barrierefreiheit von Beginn an in den Prozess einzubauen, statt sie nachträglich zu korrigieren. Der zweite Bericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) für 2022 bis 2024 stützt das: Kein geprüftes digitales Angebot öffentlicher Stellen erreichte vollständige Barrierefreiheit. Als wiederkehrende Hürde nennt der Bericht fehlende personelle und fachliche Ressourcen, besonders bei kleineren Kommunen und Verwaltungen. Stellen mit festen Zuständigkeiten schneiden besser ab.

Sinnvolle Projektphasen: Zielgruppe und Bedarf klären, das Konzept über alle sechs Zugangsebenen prüfen, Barrierefreiheit in Beschaffung und Vergabe verankern, Inhalte zugänglich erstellen, vor dem Start automatisch, manuell und mit betroffenen Nutzern testen sowie im Betrieb gemeldete Barrieren zügig beheben.


Menschen mit Behinderungen in Konzeption und Tests einbeziehen

Automatische Prüfprogramme erfassen nur einen Teil realer Nutzungshürden. Sie finden technische Fehler, aber nicht, ob ein Verfahren tatsächlich bedienbar ist. Deshalb gehören manuelle Tests und auch Tests mit betroffenen Personen zu jedem Verfahren.

Wurden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in die Planung einbezogen? Wurde der gesamte Beteiligungsweg mit realen Nutzer:innen getestet? Wurden Inhalte in Leichter Sprache von einer Prüfgruppe geprüft? Gibt es einen zugänglichen Feedbackweg für gemeldete Barrieren, und wie schnell werden Probleme behoben? Die örtliche Behindertenvertretung oder Behindertenbeauftragte ist ein naheliegende erste Ansprechperson.


Wer übernimmt innerhalb der Kommune welche Aufgabe?

Ohne geklärte Rollen scheitert barrierefreie Beteiligung leicht: Zuständigkeiten für Inhalte, Technik, Beschaffung und Tests bleiben sonst unklar. Geklärte Rollen allein garantieren aber noch kein zugängliches Verfahren. Die Projektleitung definiert die Anforderungen und steuert den Prozess. Die Online-Redaktion verantwortet zugängliche Inhalte, verständliche Sprache und Alternativtexte. Die IT prüft technische Voraussetzungen. Die Vergabestelle verankert Nachweise und Abnahmekriterien. Behindertenvertretung und Nutzer:innen begleiten Tests und Bewertung. Der Plattformanbieter behebt produktbezogene Barrieren.


Welcher rechtliche Rahmen gilt?

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen auf allen Ebenen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Für Kommunen gilt die BITV 2.0 nicht unmittelbar; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht, das auf die BITV 2.0 oder direkt auf die europäische Norm EN 301 549 verweist. Technischer Maßstab für die Konformitätsvermutung ist Stand Juni 2026 die EN 301 549 V3.2.1 mit WCAG 2.1 in den Stufen A und AA.

Welche technischen Standards und landesrechtlichen Vorgaben im Detail gelten und wie Kommunen eine Plattform und einen Anbieter prüfen, erläutert der Leitfaden zu barrierefreien Beteiligungsplattformen.


Kompakte Checkliste für die Projektplanung

  1. Sind Zielgruppe und Zugangsbedarfe geklärt, inklusive nötiger analoger Alternativen?

  2. Ist das Konzept über alle sechs Zugangsebenen geprüft?

  3. Ist Barrierefreiheit in Beschaffung und Vergabe verankert?

  4. Liegen zentrale Inhalte in Einfacher Sprache vor, Kerninhalte zusätzlich in Leichter Sprache?

  5. Sind Karten, Umfragen und Formulare per Tastatur und mit Screenreader nutzbar?

  6. Funktioniert die Beteiligung zuverlässig auf dem Smartphone?

  7. Sind Pläne, Karten und Ergebnisberichte zugänglich aufbereitet?

  8. Werden digitale und analoge Wege kombiniert?

  9. Wurde mit betroffenen Nutzer:innen getestet?

  10. Erhalten Teilnehmende eine zugängliche Rückmeldung über das Ergebnis?


Quellen

Über die Autorin

Carla Märkl. Marketing Mitarbeiterin bei CrowdInsights

Carla Märkl

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Carla verantwortet bei CrowdInsights den gesamten Außenauftritt, von Markenstrategie über Website bis zu Content und Kommunikation. Sie macht komplexe Themen rund um Beteiligung verständlich und sorgt für klare, konsistente Kommunikation.

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Ansprechpersonen:

Nadine Wunderer, Lukas Wolf.